Ist das Steigenlassen von Ballons in Nürnberg, Umgebung und in Bayern erlaubt?

Ja, grundsätzlich ist es erlaubt – jedoch gelten bestimmte Vorschriften:

  • Im Umkreis von 1,5 km zu einem Flugplatz nur mit Genehmigung.
  • Im kontrollierten Luftraum oder nahe Flughäfen ist eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich.
  • Bei Massenaufstiegen oder Ballons in Bündeln kann eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde notwendig sein.
  • Nur Latexballons dürfen steigen gelassen werden, Folienballons sind verboten.
  • Himmelslaternen sind in Bayern ausdrücklich untersagt (§ 18 VVB Bayern).

⚠️ Hinweis: Wir verwenden ausschließlich Helium (kein brennbares Gas). Bitte beachten Sie, dass wir keine Genehmigungen beantragen und keine Garantie für Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit übernehmen.
Weitere Infos: Luftamt Nordbayern, DFS, Regierung von Oberbayern.