Ja, grundsätzlich ist es erlaubt – jedoch gelten bestimmte Vorschriften:
- Im Umkreis von 1,5 km zu einem Flugplatz nur mit Genehmigung.
- Im kontrollierten Luftraum oder nahe Flughäfen ist eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich.
- Bei Massenaufstiegen oder Ballons in Bündeln kann eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde notwendig sein.
- Nur Latexballons dürfen steigen gelassen werden, Folienballons sind verboten.
- Himmelslaternen sind in Bayern ausdrücklich untersagt (§ 18 VVB Bayern).
⚠️ Hinweis: Wir verwenden ausschließlich Helium (kein brennbares Gas). Bitte beachten Sie, dass wir keine Genehmigungen beantragen und keine Garantie für Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit übernehmen.
Weitere Infos: Luftamt Nordbayern, DFS, Regierung von Oberbayern.